Du stehst vor deiner Kamera, das Licht fällt perfekt, du drückst ab und hast ein tolles Foto im Kasten. Jetzt kommt der weniger kreative Teil: Die Rechnung schreiben. Wahrscheinlich denkst du gerade: „Uff, diese Sache mit der Mehrwertsteuer bei der Fotografie – was muss ich da eigentlich beachten?“ Keine Sorge, das Gefühl kennen fast alle Selbstständigen. Steuerrecht klingt kompliziert, aber wenn man es Schritt für Schritt durchgeht, merkst du schnell, wie das System für deine Einnahmen als Fotograf oder Fotografin funktioniert. Ich erkläre dir jetzt ganz in Ruhe, was du zur Umsatzsteuer, besser bekannt als Mehrwertsteuer, wissen musst, damit du dich wieder voll auf deine Motive konzentrieren kannst.
Die Grundlagen: Was ist die Mehrwertsteuer überhaupt?
Stell dir die Mehrwertsteuer (MwSt.) als eine Art „Durchlaufposten“ vor. Du nimmst sie von deinen Kunden ein und gibst sie später an das Finanzamt weiter. Sie ist eine Steuer auf den Konsum. Wenn du etwas kaufst, zahlst du sie drauf. Wenn du etwas verkaufst, schlägst du sie auf den Preis drauf. Als Fotograf bist du Unternehmer, und das bedeutet, du musst diese Regeln anwenden.
Wann musst du Mehrwertsteuer ausweisen?
Das ist die entscheidende Frage, und die Antwort hängt von deinem Umsatz ab. Grundsätzlich gilt: Wenn du in Deutschland ansässig bist und deine Leistungen innerhalb Deutschlands erbringst, musst du normalerweise die Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das betrifft fast alle Aufträge, egal ob es sich um Hochzeitsfotografie, Produktbilder für einen lokalen Shop oder Porträts handelt.
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Der kleine Ausweg: Die Kleinunternehmerregelung
Hier kommt eine große Erleichterung für viele Berufseinsteiger und nebenberuflich tätige Fotografen ins Spiel: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Diese Regelung befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Das klingt super, hat aber Grenzen.
Du darfst die Regelung in Anspruch nehmen, wenn:
- Dein Gesamtumsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat.
- Dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Wenn du diese Grenzen einhältst, bist du befreit. Das macht deine Rechnungen einfacher: Du schreibst deinen Preis drauf und fertig. Du musst aber darauf hinweisen, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, damit deine Kunden Bescheid wissen. Zum Beispiel mit dem Zusatz: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Viele Fotografen, die gerade starten und wenig Equipment kaufen, finden diese Regelung toll. Du bist günstiger für Privatkunden, da dein Preis sofort der Endpreis ist. Du musst weniger Bürokratie betreiben, da du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst.
Aber Achtung, es gibt einen großen Nachteil, besonders wenn du viel mit anderen Unternehmen zusammenarbeitest (Business-to-Business, B2B). Wenn du zum Beispiel teures Kamera-Equipment oder eine neue Software kaufst, kannst du die dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer – die sogenannte Vorsteuer – nicht vom Finanzamt zurückholen. Unternehmen hingegen können diese Vorsteuer abziehen. Arbeitest du also viel mit Firmenkunden, kann es sein, dass es sich lohnt, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln, auch wenn du unter den 22.000 Euro bleibst.
Regelbesteuerung: Wenn du Umsatzsteuer ausweisen musst
Sobald dein Umsatz die Grenze überschreitet oder du dich bewusst entscheidest, die Regelung nicht anzuwenden, bist du zur Regelbesteuerung verpflichtet. Das bedeutet, du musst die Umsatzsteuer auf deine Leistungen aufschlagen. In Deutschland beträgt der reguläre Satz 19 % (manchmal auch 7 %, aber für die meisten fotografischen Leistungen sind es 19 %).
So rechnest du korrekt mit Umsatzsteuer
Nehmen wir an, dein Honorar für ein Fotoshooting beträgt 1.000 Euro. Das ist dein Nettobetrag. Du musst nun die Umsatzsteuer berechnen und aufschlagen:
- Nettobetrag ermitteln: 1.000 Euro.
- Umsatzsteuer berechnen (19 %): 1.000 Euro x 0,19 = 190 Euro.
- Bruttobetrag (Endpreis für den Kunden): 1.000 Euro + 190 Euro = 1.190 Euro.
Auf deiner Rechnung schreibst du klar: Nettobetrag, Steuersatz (19 %), Steuerbetrag (190 Euro) und den Bruttobetrag. Dies ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit beim Finanzamt.
Nützliche Verweise
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Der Vorteil: Vorsteuerabzug bei der Regelbesteuerung
Hier punktet die Regelbesteuerung. Wenn du als Regelunternehmer eine neue Kamera für 3.000 Euro kaufst, zahlst du beim Händler 3.000 Euro plus 19 % MwSt. (also 570 Euro). Diese 570 Euro Umsatzsteuer, die du bezahlt hast, ziehst du von der Umsatzsteuer ab, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast. Das nennt sich Vorsteuerabzug.
Beispiel Vorsteuerabzug:
- Du hast im Monat 1.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen (von deinen Kunden).
- Du hast 570 Euro Vorsteuer bezahlt (für deine Kamera).
- Abzuführen an das Finanzamt: 1.000 Euro – 570 Euro = 430 Euro.
Wenn deine Vorsteuer höher war als deine eingenommene Umsatzsteuer, erhältst du sogar eine Erstattung vom Finanzamt. Das ist ein wichtiger Grund, warum viele Profis, die hohe Investitionen tätigen, die Regelbesteuerung wählen.
Sonderfälle, die bei der Mehrwertsteuer fotografie auftauchen
Als Fotograf bewegst du dich oft zwischen verschiedenen Leistungstypen. Das kann die Sache verkomplizieren, besonders bei Aufträgen, die Grenzen überschreiten.
Fotoshootings im Ausland (Grenzüberschreitende Dienstleistungen)
Was passiert, wenn du ein Hochzeitsreportage in Österreich machst oder Produktfotos für einen Online-Shop in den USA lieferst? Hier wird es international und das ist spannend für die Umsatzsteuer bei Dienstleistungen im Ausland.
Innerhalb der EU: Wenn du eine Dienstleistung an ein anderes Unternehmen (B2B) in einem anderen EU-Land erbringst, findet oft das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren“ Anwendung. Du stellst deine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Dein Geschäftskunde im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer dann selbst in seinem Land an sein Finanzamt melden und abführen. Wichtig: Du brauchst dafür die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) deines Kunden.
Außerhalb der EU: Bei Aufträgen außerhalb der EU (z.B. Schweiz, USA) gelten deine Leistungen meist als „nicht im Inland erbracht“. Du rechnest in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer ab. Aber Achtung: Das ist komplex, besonders wenn die Leistung z.B. vor Ort erbracht wird. Hier solltest du immer kurz beim Finanzamt nachfragen, um sicherzugehen, dass du alles richtig machst.
Verkauf von Bildlizenzen und Prints
Wenn du Bilder verkaufst, ist es wichtig zu unterscheiden, ob du das Bild als Dienstleistung (z.B. ein Auftrags-Shooting) oder als verkaufte Ware/Lizenz abgibst. Grundsätzlich gilt: Sowohl der Verkauf von physischen Abzügen als auch die Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen) unterliegen der normalen Umsatzsteuerpflicht (entweder als Kleinunternehmer oder mit 19 % bei Regelbesteuerung), solange der Empfänger in Deutschland sitzt.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung – Dein monatlicher/quartalsweiser Termin
Wenn du zur Regelbesteuerung gehörst, musst du regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das ist ein Formular, in dem du dem Finanzamt meldest, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du geltend gemacht hast. In den meisten Fällen machst du das monatlich oder quartalsweise.
Du reichst diese Anmeldung elektronisch über das ELSTER-Portal ein. Die Frist ist in der Regel der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Wenn du also deine Voranmeldung für Januar machst, ist die Frist der 10. Februar.
Wenn du einen festen Betrag schuldest, musst du diesen bis zum Fälligkeitstag (ebenfalls der 10. des Monats) an das Finanzamt überweisen. Das Finanzamt schickt dir keine Rechnung, du musst aktiv werden.
Dein Wegweiser: Die erste Rechnung richtig erstellen
Egal, ob du klein oder groß abrechnest, eine korrekte Rechnung ist dein wichtigstes Dokument. Sie schützt dich und gibt deinem Kunden Sicherheit.
Pflichtangaben auf deiner Rechnung als Fotograf:
- Dein vollständiger Name und deine Adresse.
- Die vollständige Adresse deines Kunden.
- Deine Steuernummer oder USt-IdNr. (falls vorhanden).
- Das Leistungsdatum (Wann hast du fotografiert?).
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer.
- Eine klare Beschreibung deiner Leistung (z.B. „Hochzeitsreportage am XX.XX.2024“ oder „5 Produktfotos für Onlineshop“).
- Der Betrag.
Wenn du regelbesteuert bist, musst du zusätzlich den Nettobetrag, den anzuwendenden Steuersatz (19 % oder 7 %) und den Umsatzsteuerbetrag separat ausweisen. Fehlst diese Angabe, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen, und das führt zu unnötigem Ärger.
Denke daran, wenn du als Kleinunternehmer abrechnest, musst du zwar keine Steuern ausweisen, aber du musst den Hinweis auf die Befreiung angeben. Das ist der Punkt, an dem viele Fotografen unsicher sind, aber es ist gesetzlich vorgeschrieben.



